Lexmark tritt für ein umfassendes Produktmanagement einschließlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung elektronischer Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer ein. Aus diesem Grund unterstützen und befürworten wir die Implementierung der EU-Richtlinie 2002/96/EG (sog. WEEE-Richtlinie). Gemäß dieser Richtlinie müssen Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll gesammelt werden, damit eine ordnungsgemäße Wiederverwendung sichergestellt ist. Deshalb tragen Lexmark Geräte eine spezielle Kennzeichnung gemäß den Anforderungen der WEEE-Richtlinie, und zwar das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, um zu noch einmal darauf hinzuweisen, dass so genannter Elektroschrott getrennt gesammelt werden muss.
Zusätzlich zur Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (d.h. auch Drucker) bietet Lexmark schon seit Jahren Rücknahmeprogramme für leere Druckkassetten bzw. Patronen an. Um auch weiterhin wirksamen Umweltschutz und effizientes Recycling sicherstellen zu können, sollen die aufgebrauchten Kassetten und Patronen getrennt von den Altgeräten gesammelt / zurückgegeben werden.
Die Rücknahme- bzw. Sammelverfahren von Lexmark weichen in den einzelnen Ländern voneinander ab, je nach Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und je nach Lexmark Service vor Ort. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an eine Lexmark-Vertretung in Ihrer Nähe zu wenden.
Geben Sie bitte Ihre Altgeräte von Lexmark bei der hierfür eingerichteten Sammelstelle (z.B. Bauhof) an Ihrem Wohnort ab. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hat Lexmark ein den Vorschriften entsprechendes Logistiksystem für den Transport Ihres Altgeräts an die Wiederverwertungseinrichtungen unserer Recyclingpartner entwickelt. Wir arbeiten dazu mit einem europaweit tätigen Transportunternehmen zusammen. In den einzelnen Ländern sind bereits Sammelstellen etabliert worden, in denen Ihre gebrauchten Geräte gelagert und sortiert werden, bevor sie dem Recycling-Prozess zugeführt werden können. Lexmark kann den Entsorgungsweg lückenlos rückverfolgen und Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung zur Verfügung stellen.
Ihre Lexmark-Vertretung gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte hierzu.
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